Mal das Gesetz dazu, (gilt auch für Aufkleber, nicht nur für Wischerwerbung) Ich hab das ausgedruckt im Auto liegen.
Die Scheibenwischer-Werbung stellt eine unzulässige Belästigung im Sinne von §§ 823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühr hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privatbereichs führt, und zwar auch dann, wenn sie zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontaktes dient. (IHK-Frankfurt am Main: "Werbezettel hinter Scheibenwischer von Autos zu befestigen, ist ebenfalls unzulässig, da der Scheibenwischer nicht zu diesem Zwecke dient und insofern quasi missbraucht wird.") Zudem wird dem Besitzer eines Kfz das Entsorgungsproblem auferlegt und mutet ihm zu, daß die Wischerblätter seines Kfz gewissermaßen als Briefkasten zweckentfremdet werden, was ihn in der Nutzung seines Fahrzeuges beeinträchtigt. (Hefermehl/Köhler/Bornkamm - Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 7 Rdnr. 31).
Anders als bei der Briefkastenwerbung muß der Halter eines Kfz auch nicht durch einen Aufkleber "Keine Werbung" o.ä. darauf aufmerksam machen, daß er solche Werbung nicht wünscht, denn anders als der Briefkasten dient das Kfz nicht dem Erhalt von Post. Zudem würde ein solcher Aufkleber die Ästhetik eines Kfz sehr stören.
Von einem stillschweigenden Einverständnis kann grundsätzlich nicht ausgegangen werden, insbesondere dann nicht, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Angebot der Werbung und den Privatbereich des Adressaten besteht. Dies ist der Fall, da das Werbeschreiben ohne vorherige Interessenbekundung übermittelt wurde.
Die Form der Scheibenwischer-Werbung birgt die Gefahr der Ausuferung in sich, da diejenigen, die bislang auf diese Werbeart verzichtet haben, gezwungen wer-den, ebenfalls sich dieser Mittel zu bedienen. Eine Werbeart ist schon dann als unlauter anzusehen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit erst zu einer untragbaren Belästigung führt. (vgl. BGH GRUR 1988, 614 zur BTX-Werbung)
Nein leider nicht, da das "im Sinne hoheitlicher Aufgaben" genutzt wird. Gibt aber ne einfache Abhilfe -> Scheibenwischer abmontieren im Parkverbot und im eleganten Transportbeutel von Dolce & Cabbana mitführen. Gibts bei C&A für 38,67€